20.01.2025

Wichtige Gesetze für Onlinehändler

Folgende Gesetze sollten Onlinehändler besonders im Auge behalten, da empfindliche Strafen oder Abmahnungen von Wettbewerbern bei Nichtbeachtung drohen können.
Onlinehandel Gesetze
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Gesetzte für Onlinehandel

Onlinehändler müssen sich neben allen weiteren Aufgaben (Einkauf, Verkauf, Marketing, …) auch um die rechtlichen Themen des E-Commerce kümmern.

Insbesondere folgende 5 Gesetze sind relevant:

1. Verpackungsgesetz

Im Zuge des Inkrafttretens des neuen Verpackungsgesetztes (VerpackG) 2019 erhielt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) die Verantwortung zur Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes. Als zentrales Mittel, um diese Aufgaben zu gewährleisten, wurde dazu das LUCID Verpackungsregister eingerichtet.

👉 Registriere dich im LUCID-Register, egal ob eigener Shop oder Marktplatz!

Ablauf der Registrierung im LUCID Verpackungsregisters

Wie registrierest du dich als Hersteller im LUCID Verpackungsregister? Die Registrierung im LUCID Verpackungsregister kann online auf der Homepage der ZSVR vorgenommen werden. Zuerst erstellt der Erstinverkehrbringer dafür ein Login, bei dem folgende Angaben abgefragt werden:

  • Herstellername
  • Adresse und Kontaktdaten
  • UST-ID (national und europäisch)
  • Markenname
  • Verantwortliche Person
  • Nationale Kennnummer
  • Beteiligungserklärung zum Dualen System
  • Erklärung zur eigenständigen Abgabe des Antrages
  • Erklärung zur Wahrheit der Angaben.

Daraufhin erhält der Produzent eine LUCID Registrierungsnummer, welche an das Duale System übermittelt werden muss. Jeder Produzent wird öffentlich gelistet und ist so für jeden einsehbar. Das soll Verstöße gegen das Verpackungsgesetz verhindern.

👆 Wichtig zu wissen: Nicht alle Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig. Wenn du herausfinden willst, ob deine Verpackungen darunterfallen, kannst du im Katalog der ZSVR nachsehen, in dem systempflichtige und nicht-systempflichtige aufgelistet werden.

2. Produktsicherheitsverordnung

Produkte sicher? Prüfen! CE-Kennzeichnung nicht vergessen, besonders bei Spielzeug.

Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit oder GPSR (General Product Safety Regulation) soll einen hohen Verbraucherschutz in der europäischen Union gewährleisten. Sie enthält Pflichten für Händler, Hersteller und weitere Akteure. Onlinehändler müssen zum Beispiel ab dem 13. Dezember 2024 bestimmte Informationen für ihre Artikel bereithalten.

Wen betrifft die Produktsicherheitsverordnung?

Die EU-Verordnung nennt mehrere Instanzen (Wirtschaftsakteure), die für die Produktsicherheit verantwortlich sind. Es handelt sich bei allen um juristische oder natürliche Personen, die in der Union niedergelassen sind.

  • Hersteller stellen Produkte her, entwerfen sie oder lassen sie herstellen und vermarkten diese unter eigenem Namen.
  • Bevollmächtigte sind von einem Hersteller schriftlich beauftragt worden, Pflichten gemäß der Verordnung zu erfüllen.
  • Einführer bringen Produkte aus einem Drittland in Verkehr.
  • Händler stellen Produkte auf dem Markt bereit.
  • Fulfilment-Dienstleister lagern, verpacken, adressieren und versenden Produkte, an denen sie kein Eigentumsrecht haben. Sie erbringen mindestens zwei dieser Dienstleistungen.

Onlinehändler sind also von den Neuerungen betroffen, unabhängig davon, ob sie ihre Artikel selbst produzieren oder nicht. Händler, die Produkte unter eigenem Namen oder Markennamen vertreiben, sind Hersteller im Sinne der Produktsicherheitsverordnung. Dasselbe gilt, wenn jemand ein angebotenes Produkt so verändert hat, dass deswegen die Sicherheit neu bewertet werden muss.

Händler müssen ihre Produkte auf Sicherheitsrisiken prüfen ung ggf. eine CE-Kennzeichnung anbringen, besonders bei Kinderspielzeug.

Die komplette Verordnung: https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/sicherheit-bei-produkten/sicherheit-bei-verbrauchernahen-produkten/fragen-und-antworten-zur-allgemeinen-eu-produktsicherheitsverordnung-vo-eu-nr-2023/988

3. DSGVO

Die DSGVO erlegt Unternehmen umfangreiche Pflichten auf, wie Meldepflichten, Rechenschaftspflichten, Sicherstellung der Datensicherheit und Umsetzung von Betroffenenrechten. Gleichzeitig stärkt die DSGVO die Verbraucherrechte.

Primär betroffen sind die Themen:

  • Newsletter Versand
  • Nutzer Tracking und Analyse
  • Rechtstexte und Aufklärung über Erhebung und Nutzung von Daten
  • Einholen von Zustimmungen (Consent)

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass für personenbezogene Erhebung von Daten (z.B. zu Werbe- oder Analysezwecken) i.d.R. eine Zustimmung der betroffenen Nutzer eingeholt werden muss (Consent).

Prominente Auswirkungen sind:

  • Cookie Banner Lösungen (Consent Manager), wie EU Cookie für JTL-Shop
  • Double-Opt in Pflicht beim Newsletter Versand
  • Einbinden und Pflegen von Datenschutzerklärungen

Für die meisten Anforderungen gibt es inzwischen recht gute und oft automatisierte Lösungen, die die Erfüllung der Vorgaben erleichtern.

4. Barrierefreiheitsgesetz

👉Ab 28.06.2025: Webseiten & Co. barrierefrei gestalten. Inklusion ist Pflicht!

Das Barrierefreiheitsgesetz 2025 setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, EAA) um, die 2019 verabschiedet wurde. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf:

  • Websites und mobile Apps: Alle digitalen Inhalte müssen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.
  • Banken und Finanzdienstleister: Die Zugänglichkeit digitaler und physischer Dienste muss gewährleistet werden.
  • Onlineshops und E-Commerce: Auch hier müssen Nutzer ohne Barrieren auf Produkte und Dienstleistungen zugreifen können.

 

 

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