10.11.2024

E-Rechnung für B2B Bereich ab 01.01.2025

Die E-Rechnung wird ab 01.01.2025 Pflicht. Was ist zu tun? Welche Vorteile gibt es, wann kommt dies in die JTL-WaWi?
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E-Rechnung in JTL-WaWi

Am 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich Pflicht. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.

Viele Unternehmen sind noch unsicher, aber es gibt auch viele Vorteile.

Weniger Aufwand ist oft das Motto in Unternehmen. Das gilt auch für Rechnungen. Kein Wunder, dass manche noch zögern, auf die E-Rechnung umzustellen. Dabei verpassen sie viele Vorteile.

Ab wann gilt was?

Für im Inland steuerbare Umsätze ist der Empfang und die Verarbeitung einer E-Rechnung im B2B-Geschäftsverkehr bereits ab 1. Januar 2025 im Unternehmen zu ermöglichen – ohne vorherige Zustimmung des Empfängers.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen.

Übersicht – Übergangsfristen (Versand) der E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland

Übersicht - Übergangsfristen (Versand) der E-Rechnung für B2B-Geschäfte in Deutschland Quelle. ihk.de

Rechnungen schneller empfangen und versenden

Ein Vorteil der E-Rechnung ist die Geschwindigkeit. Das System zieht die Daten automatisch, ohne dass du etwas tun musst. Keine Bearbeitungszeit, kein Postversand – die Rechnung kommt schneller beim Kunden an. Das Geld kommt auch schneller rein, was deinen Cashflow und deine Liquidität verbessert.

Aber nicht nur du profitierst, sondern auch der Empfänger. Die E-Rechnung kann automatisch weiterverarbeitet werden. Die Fachabteilungen können sofort mit der Prüfung beginnen, ohne extra Aufwand für die Erfassung. Skontofristen lassen sich leichter einhalten, was Geld spart.

Kostensenkung durch die elektronische Rechnung

Du sparst auch durch die automatische Archivierung. Statt Lager und Ordner brauchst du nur 2 Festplattensysteme: ein Archiv und eine Datensicherung. Cloud-Lösungen sind auch möglich, wenn sie den Datenschutz erfüllen.

Weitere Einsparungen ergeben sich durch reduzierte Prozesskosten. Weniger Papier, Briefumschläge, Druckkosten und Porto.

Erhöhte Sicherheit und bessere Übersicht

Die E-Rechnung bringt nicht nur finanzielle Vorteile. Sie erhöht auch die Sicherheit. Manipulationen werden durch die Automatisierung erschwert. Die Fehlerquote gegenüber manueller Erfassung sinkt. Das verbessert Arbeitsabläufe, Zahlungsabwicklung und reduziert Reklamationen.

Bei Rückfragen ermöglicht die automatische Archivierung schnellen Zugriff. Kein Gang ins Archiv, keine Suche in unübersichtlichen Dateien. Bei einer Steuerprüfung kann der Prüfer sogar selbst relevante Daten suchen. Das spart Kapazitäten im Tagesgeschäft.

Praxis-Tipp: Vorteile nutzen und frühzeitig umstellen

Wenn du nicht bis zur letzten Minute wartest und gleich am 1. Januar 2025 auf die E-Rechnung umstellst, profitierst du sofort von allen Vorteilen. Beginne möglichst bald mit den Vorbereitungen. Du musst ohnehin in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.

Außerdem wirkst du modern und digital gut aufgestellt. Das stärkt dein Image und deine Wettbewerbsfähigkeit, besonders bei grenzüberschreitenden Geschäften. Die E-Rechnung ist international anerkannt.

Was macht JTL?

Für Onlinehändler, die mit JTL-WaWi arbeiten ist es spannend, wann dort die E-Rechnung implementiert wird. Mit der JTL-WaWi kannst du ja bereits jetzt ganz einfach Rechnungen erstellen und als PDF oder auch gedruckt an deine Kunden versenden.

Hier erfährst du, wie du Rechnungen in der JTL-WaWi erstellst:

https://guide.jtl-software.com/jtl-wawi/verkauf/rechnung-erstellen/

Die E-Rechnung ist aber ja nicht nur die Rechnung als PDF. JTL hat das Thema natürlich auf dem Schirm.

Zitat JTL:

Was auch immer kommen wird, es wird auf dem XRechnung Standard basieren. Dafür haben wir bereits eine Vorlage und der DATEV Rechnungsdatenservice basiert auch darauf.

Zudem hat JTL angekündigt, dass die E-Rechnung noch im 2. Halbjahr 2024 kommen wird, sodass Onlinehändler diese ab dem neuen Jahr nutzen können.

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