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Ende 2024 wurde die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) verabschiedet und tritt voraussichtlich am 1. April 2025 in Kraft. In Fachkreisen wird sie jedoch bereits heute als „Rohrkrepierer“ bezeichnet und gilt schon vor Inkrafttreten als zum Scheitern verurteilt.
Dabei wird auf ein PIMS System gesetzt, kurz gesagt eine zentrale Verwaltung des Consents.
PIMS – was ist das?
„PIMS“ steht für „Personal Information Management Services“ oder auch „Privacy Information Management System“. Beim PIMS-Management-System handelt sich um einen innovativen Ansatz der Gesetzgeber, das Einwilligungsmanagement auf Websites schmackhafter zu gestalten – allerdings eher in der Theorie.
PIMS soll die bestehenden Cookie Banner ersetzen und beim Besuch einer Website Consent Infos von der zentralen Stelle (z.B. PIMS) holen, die Nutzer dort hinterlegt haben.
Die Bedeutung von PIMS für Onlineshopbetreiber
Vorteile eines PIMS
Theoretisch würde es reichen die PIMS Signale von zentraler Stelle auszulesen – fertig. Das ist aber auch schon der einzige Vorteil für Shopbetreiber.
Nachteile eines PIMS
Das Auslesen birgt einige technische Hürden
- Wo soll dies ausgelesen werden (es existiert (noch) keine zentrale Stelle)?
- Wie soll es ausgelesen werden (technische Umsetzung/ Lösung)?
- Was kostet die Anbindung an ein PIMS?
Da das Auslesen eines PIMS Signal (siehe Do Not Track Header) nicht verpflichtend ist, müssen Shopbetreiber das auch nicht tun. Wer es tut, muss also zunächst die o.g. Hürden überwinden und hat eigentlich dadurch noch keine Vorteile gegenüber demjenigen, der sich den Aufwand spart.
Was machen Besucher ohne PIMS Signal?
Als Shopbetreiber kannst du nicht davon ausgehen, dass jeder deiner Besucher PIMS verwendet. Also musst du weiterhin ein vollumfängliches, rechtskonformes Cookie Banner auf deiner Website zu platzieren.
👉 Du musst also zusätzlich eine Cookie Banner Lösung haben!
Rechtskonform in der EU?
Gegen eine EU-weite verpflichtende Durchsetzung des PIMS-Modells spricht dabei das Gegenüberstehen von EU-Recht und deutschem Recht. Beispielsweise müssten auch nicht-deutsche Shopbetreiber in der EU (oder mit EU-Zielgruppe) das TDDDG und damit die Rechtsgrundlage von PIMS anwenden.
Wird sich ein Shopbetreiber aus Österreich wirklich darum bemühen, ausschließlich deutsche Gesetze einzuhalten, oder geht er das Risiko ein, theoretisch in Deutschland verklagt zu werden?
Die EU arbeitet parallel am Voluntary Cookie Pledge, d.h. es droht hier zunächst eine Doppelregulierung.
Alternative: EU Cookie
Eine eigene Consent Manager Lösung wie EU Cookie bietet einige Vorteile gegenüber einem PIMS (Privacy Information Management System) Lösung:
Anpassbarkeit
Kontrolle
Kostenvorteil
Höhere Zustimmungsrate
Fazit
Wir raten derzeit weiter bei einer eigenen Consent Manager Lösung zu bleiben, bis die Rechtslage, die technischen Rahmenbedingungen und die Kosten, die auf Shopbetreiber zukommen, geklärt sind.
Die Maßnahmen der Bundesregierung bedeuten nicht das Ende der Cookie-Banner. Sie zielen darauf ab, das Einwilligungsmanagement durch Technologien wie PIMS zu verbessern und weniger aufdringlich zu gestalten. Die Nutzung von Cookie-Bannern wird dennoch weiterhin notwendig sein, insbesondere für Webseiten, die PIMS nicht verwenden.
👉 Stand heute wäre ein Bemühen, ab April 2025 die EinwV freiwillig umzusetzen, ein schweres Unterfangen.
Als WebStollen empfehlen wir für den JTL-Shop natürlich gerne unsere Consent Management Lösung EU Cookie, das beliebteste und am weitesten verbreitete Consent Management Plugin im offiziellen JTL ExtensionStore.
Sobald bezüglich der EinwV mehr Klarheit herrscht, werden auch wir prüfen, ob eine Anbindung an ein PIMS sinnvoll ist und diese implementieren. Mit unserer Lösung „EU Cookie“ bist du du also weiterhin gesetzeskonform und kostengünstig unterwegs.