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Worum geht es überhaupt?
Die CCD2 löst die alte Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2008 ab und schließt eine Lücke, von der Buy-Now-Pay-Later-Anbieter bisher profitiert haben: Kurzfristige, zinsfreie oder kleine Zahlungsaufschübe waren bislang kaum reguliert. Das ändert sich jetzt. Künftig fallen auch Ratenzahlungen, „0-Prozent“-Finanzierungen, BNPL-Angebote von Drittanbietern und sogar Kleinkredite unter 200 Euro unter das Verbraucherkreditrecht, unabhängig vom Betrag.
Der Bundestag hat das deutsche Umsetzungsgesetz im April 2026 beschlossen, der Bundesrat hat im Mai 2026 zugestimmt. Ab dem 20. November 2026 müssen Kreditgeber vor jedem betroffenen Vertragsabschluss eine dokumentierte Bonitätsprüfung durchführen, aktuelle Angaben zu Einkommen und Ausgaben einholen und Kunden bei Ablehnung eine Begründung liefern.
Die gute Nachricht für den klassischen Rechnungskauf
Der für den deutschen Onlinehandel wichtigste Punkt: Der klassische, unentgeltliche Rechnungskauf bleibt in den meisten Fällen von der vollen Regulierung ausgenommen. Voraussetzung ist, dass der Händler den Zahlungsaufschub selbst gewährt, ohne Zinsen oder Gebühren, mit einem Zahlungsziel von bis zu 50 Tagen. Für sehr große Online-Anbieter verkürzt sich diese Frist auf 14 Tage.
Das bedeutet: Wer Rechnungskauf klassisch über einen Payment-Anbieter wie PayPal, Klarna, Unzer oder Riverty abwickelt, muss selbst kaum etwas an der Prüftechnik ändern. Die aufsichtsrechtliche Pflicht zur Bonitätsprüfung liegt beim Kreditgeber, also beim jeweiligen Zahlungsdienstleister, nicht beim Shop-Betreiber.
Wo du als Händler trotzdem aktiv werden musst
Auch wenn die formale Prüfpflicht nicht bei dir liegt, bleibt die operative Verantwortung im eigenen Shop bei dir. Drei Punkte solltest du jetzt angehen:
1. Zahlarten inventarisieren. Prüfe, welche deiner Checkout-Optionen reiner Rechnungskauf sind (eine Zahlung, kurzes Zahlungsziel, zinslos) und welche als Raten- oder BNPL-Modell mit Drittanbieter gelten. Nur Letztere sind von den neuen Pflichten direkt betroffen.
2. Mit deinen Payment-Partnern sprechen. Frage aktiv bei deinen Zahlungsanbietern nach, wie sie die CCD2 in ihre Plugins und Schnittstellen einbauen, ob sich der Checkout-Flow ändert und wer welche Daten liefert. Ein guter Zeitpunkt dafür ist jetzt, nicht erst im Oktober.
3. Checkout und Fallback testen. Entferne vorausgewählte Zusatzleistungen im Bestellprozess und stelle sicher, dass Kunden bei einer Ablehnung reibungslos zu einer alternativen Zahlart wie Vorkasse oder Kartenzahlung weitergeleitet werden, statt in einer Sackgasse zu landen.
Ein Sonderfall: Eigene Finanzierungsmodelle
Bietest du selbst entgeltliche Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschübe an, ohne Payment-Partner dazwischen, wird die Lage komplizierter. In diesem Fall kannst du selbst als Kreditgeber im Sinne des neuen Absatzfinanzierungsaufsichtsgesetz eingestuft werden, mit Registrierungspflicht bei der BaFin und eigener Prüfpflicht. Wenn das auf dein Geschäftsmodell zutrifft, empfehlen wir eine rechtliche Prüfung, bevor die Frist im November greift.
Und die Sorge um die Conversion Rate?
Dass mehr Prüfschritte im Checkout grundsätzlich Reibung erzeugen können, ist plausibel.
Belastbare Studien, die einen konkreten Conversion-Verlust durch die CCD2 messen, gibt es aktuell allerdings noch nicht, die kursierenden Zahlen sind Prognosen.
Was wir aus bestehenden Studien wissen: Der Rechnungskauf senkt die Kaufabbruchquote im Vergleich zu Shops ohne diese Option deutlich, was ihn für die Zielgruppe der JTL-Shop-Betreiber weiterhin zu einer der wichtigsten Zahlarten macht.
Infos von den Payment Anbietern
Aktuell gibt es noch wenige Infos von den Payment Providern selbst, wir versuchen das nach und nach hier zu ergänzen:
Unser Fazit
Für den überwiegenden Teil der JTL-Shop-Betreiber, die Rechnungskauf klassisch über einen etablierten Payment-Anbieter abwickeln, ändert sich operativ wenig. Wichtig ist jetzt, die eigene Zahlarten-Landschaft zu kennen, mit den Payment-Partnern im Austausch zu bleiben und den Checkout-Prozess bis November 2026 einmal genau zu testen. Wer eigene Finanzierungsmodelle anbietet, sollte frühzeitig rechtlich klären, ob er künftig als Kreditgeber gilt.
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine Einordnung auf Basis des aktuellen Rechtsstands und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deinem Zahlarten-Setup empfehlen wir den Austausch mit deinem Payment-Anbieter oder einer Fachanwaltskanzlei.
