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Dein JTL-Shop und die Barrierefreiheitserklärung: Warum du jetzt handeln musst!
Du steckst viel Arbeit in deinen JTL-Shop, optimierst deine Angebote und feilst am Marketing. Aber hast du schon mal an eine Barrierefreiheitserklärung gedacht? Falls nicht, ist jetzt der perfekte Zeitpunkt dafür. Denn seit dem 28. Juni 2025 ist das Thema für die meisten Onlineshops in Deutschland Pflicht. Keine Sorge, in diesem Beitrag brechen wir das „Beamtendeutsch“ herunter und zeigen dir, was das für dich und deinen JTL-Shop bedeutet und wie du es anpacken kannst.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung überhaupt?
Stell dir die Barrierefreiheitserklärung wie einen Beipackzettel für deine Webseite vor. Sie informiert deine Besucher – insbesondere Menschen mit Behinderungen – darüber, wie zugänglich dein Onlineshop ist. In dieser Erklärung legst du offen, welche Bereiche deines Shops bereits barrierefrei sind und wo es möglicherweise noch Hürden gibt.
Es geht um Transparenz und Vertrauen. Du zeigst damit: „Hey, ich weiß, dass nicht alles perfekt ist, aber ich kümmere mich darum und möchte allen ein gutes Einkaufserlebnis ermöglichen.“
Warum ist das für dich als JTL-Shopbetreiber so wichtig?
Zwei Hauptgründe: Rechtssicherheit und eine größere Zielgruppe.
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Dieses Gesetz tritt für Onlineshops, die nach dem 28. Juni 2025 online gehen, sofort in Kraft. Für bestehende Shops gibt es eine Übergangsfrist. Das Gesetz verpflichtet die meisten Händler dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Barrierefreiheitserklärung ist ein fester und gesetzlich geforderter Bestandteil davon. Fehlende Barrierefreiheit kann Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen.
- Mehr potenzielle Kunden: Wusstest du, dass fast 10 % der Bevölkerung in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung haben? Das sind Millionen potenzieller Kunden! Viele von ihnen sind auf barrierefreie Webseiten angewiesen, um online einkaufen zu können. Ein barrierefreier Shop ist also nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine wirtschaftliche Chance.
So erstellst du eine Barrierefreiheitserklärung für deinen JTL-Shop – Schritt für Schritt
Okay, genug der Theorie. Wie gehst du das Ganze praktisch an?
Schritt 1: Bestandsaufnahme – Wie fit ist dein Shop?
Ehrlichkeit ist hier der Schlüssel. Du musst herausfinden, wie barrierefrei dein JTL-Shop aktuell ist. Das ist die Grundlage für deine Erklärung.
- Selbsttest: Nutze Online-Tools wie die WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder die „Lighthouse“-Funktion im Chrome-Browser. Gib deine Shop-URL ein und du bekommst eine erste Analyse über Kontrastfehler, fehlende Alternativtexte für Bilder und andere typische Probleme.
- Manuelle Prüfung: Versuche mal, nur mit der Tastatur durch deinen Shop zu navigieren. Findest du alle wichtigen Buttons? Kannst du ein Produkt in den Warenkorb legen und den Bestellprozess abschließen?
- Externe Hilfe: Für eine rechtssichere Bewertung, besonders bei größeren Shops, kann sich eine professionelle Analyse durch eine spezialisierte Agentur lohnen.
Schritt 2: Die Inhalte deiner Erklärung
Eine Barrierefreiheitserklärung hat einen recht klar definierten Aufbau. Folgende Punkte müssen rein:
- Einleitung: Eine klare Aussage, dass du dich bemühst, deinen Shop barrierefrei zu machen.
- Stand der Vereinbarkeit: Hier gibst du an, wie konform dein Shop mit den offiziellen Richtlinien (BITV 2.0 bzw. WCAG 2.1) ist. Die drei Stufen sind:
- Vollständig vereinbar (selten der Fall)
- Teilweise vereinbar (der häufigste und ehrlichste Fall)
- Nicht vereinbar
- Nicht barrierefreie Inhalte: Das ist das Herzstück. Liste hier konkret auf, was noch nicht funktioniert. Sei dabei so präzise wie möglich.
- Beispiel: „Die Produktbilder in den Kategorien haben aktuell noch keine Alternativtexte.“
- Beispiel: „Das Kontrastverhältnis unserer Buttons im Warenkorb entspricht noch nicht den Vorgaben und wird überarbeitet.“
- Beispiel: „PDF-Dokumente wie alte Rechnungen sind nicht barrierefrei zugänglich.“
- Erstellungsdatum: Wann hast du die Erklärung erstellt oder zuletzt aktualisiert?
- Feedback-Möglichkeit: Gib eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular an, über das dir Nutzer Barrieren melden können. Das ist deine Chance, direktes Feedback zu erhalten!
- Schlichtungsverfahren: Du bist verpflichtet, auf die offizielle Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hinzuweisen. Das ist die Anlaufstelle für Nutzer, wenn sie mit deiner Reaktion auf ihr Feedback nicht zufrieden sind.
Schritt 3: Veröffentlichung
Die Erklärung muss leicht auffindbar sein. Die besten Orte dafür sind:
- Im Footer deines Shops: Ein direkter Link mit dem Titel „Barrierefreiheitserklärung“ oder „Erklärung zur Barrierefreiheit“.
- In deinen AGB
- In deinem Impressum oder auf der Kontaktseite.
JTL-spezifische Stolpersteine
Bei JTL-Shops gibt es ein paar typische Bereiche, auf die du ein besonderes Auge haben solltest:
- Templates/Themes: Nicht jedes Theme ist von Haus aus auf Barrierefreiheit optimiert. Prüfe die Struktur, die korrekte Verwendung von Überschriften (H1, H2, etc.) und die Tastaturbedienbarkeit.
- Plugins: Jedes Plugin, das Inhalte im Frontend darstellt (z.B. Mega-Menüs, Cookie-Banner, Bildergalerien), kann neue Barrieren schaffen. Teste sie gezielt!
- Checkout-Prozess: Der Weg zur Kasse muss absolut hürdenfrei sein. Sind alle Formularfelder korrekt beschriftet? Sind Fehlermeldungen verständlich?
Beispielhafte Barrierefreiheitserklärung
Name und Anschrift des Unternehmens: Muster GmbH, Musterstraße 1, 35390 Gießen, Deutschland
Domain: www.mustergmbh.de
Telefon: 0123456789
E-Mail: info@mustergmbh.de
Einleitung
Die Muster GmbH ist bestrebt, ihre Website www.mustergmbh.de in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mustergmbh.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.mustergmbh.de ist aufgrund der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
- Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
- Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit
Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:
- Komplexe interaktive Anwendungen z. B. Games: Bestimmte interaktive Anwendungen und spezielle Funktionen auf unserer Website erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen, um sie vollständig barrierefrei zu gestalten. Wir prüfen kontinuierlich Möglichkeiten zur Verbesserung, können jedoch aufgrund der hohen Kosten nicht alle Barrieren sofort beseitigen. (Auflistung einer Liste der Funktionen, die nicht zugänglich sind.)
- Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.
Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.mustergmbh.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Kontaktformular: www.mustergmbh.de/barrieren-melden
E-Mail: barrieren@mustergmbh.de
Telefon: 0123456789
Postanschrift: Stichwort Barrieren melden, Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterort, Deutschland
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
Adresse der Durchsetzungsstelle:
Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT (LBIT), Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303-2902
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Marktüberwachungsbehörde
Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit die von der Muster GmbH, Musterstraße 1, 12345 Musterort, Deutschland durchgeführt wurde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt sind.
Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 28.06.2025.