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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab Juni 2025 für viele Unternehmen verpflichtend wird, stellt Onlinehändler vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für mehr Inklusion und eine breitere Kundenbasis.
Was ist das BFSG?
Das BFSG zielt darauf ab, die digitale Teilhabe für alle Menschen zu verbessern. Es verpflichtet erstmals private Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von über zwei Millionen Euro dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Das betrifft nicht nur Onlineshops, sondern auch Hersteller, Internet- und Telekommunikationsprovider, Banken, Versicherungen und andere Unternehmen mit Endkundenfokus. Expert:innen schätzen, dass etwa jeder zehnte Mensch in Deutschland von den Verbesserungen durch das BFSG profitieren wird.
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Waren und Dienstleistungen „für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“. Das betrifft nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch Menschen mit anderen physischen oder kognitiven Einschränkungen.
WCAG = Internationale Richtlinie für barrierefreie Webinhalte, Stand: Februar 2020, Quelle: WebAIM
Bildquelle: Statista
Beispiel für digitale Barrierefreiheit: Responsives Design
Ein bekanntes Konzept im Bereich der Web- und App-Entwicklung, das zur digitalen Barrierefreiheit beiträgt, ist das responsive Design. Diese Gestaltungstechnik ermöglicht es, dass sich Websites automatisch an die Bildschirmgröße und die Eigenschaften des jeweiligen Endgeräts anpassen.
Konkret bedeutet das, dass das Layout einer Webseite flexibel reagiert und beispielsweise auf einem Smartphone oder Tablet anders dargestellt wird als auf einem Desktop-Computer. Grafiken, Navigationselemente und die Nutzerführung werden so optimiert, dass sie auf jedem Gerät gut nutzbar sind und die Inhalte optimal präsentiert werden. Responsives Design ist heutzutage ein Standard in der Entwicklung von Webseiten und Apps. Es verbessert die Benutzerfreundlichkeit der Angebote und ist somit ein wichtiger Schritt hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit, auch wenn es nur ein Teilaspekt davon ist.
Mehr Online Käufer erreichen
Laut Destatis waren 2021 rund 10% der Deutschen schwerbehindert, und ein Bericht von Aktion Mensch und Google zeigt, dass diese Gruppe das Internet überdurchschnittlich häufig nutzt und besonders aktiv online einkauft.
Barrierefreie Onlineshops kommen nicht nur Menschen mit dauerhaften Behinderungen zugute, sondern auch Personen mit vorübergehenden Einschränkungen und älteren Menschen. Angesichts der demografischen Entwicklung wird diese Zielgruppe weiter wachsen.
Ein barrierefreier Onlineshop ist somit nicht nur eine Frage der Fairness, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Darüber hinaus bietet er weitere Vorteile, auf die im Folgenden eingegangen wird.
Für wen gilt das BFSG?
Das Angebot von „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ist in jedem Fall davon betroffen und somit auch alle Onlineshops.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Das BFSG sieht eine Ausnahme für Kleinstunternehmen im Dienstleistungsbereich vor (§ 3 Abs. 3 BFSG). Ein Unternehmen, das weniger als 10 Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Mio. Euro beläuft, gilt als Kleinstunternehmen.
Unser Partner, die IT-Recht Kanzlei hat dazu weitere Informationen zusammengestellt: » Was genau muss barrierefrei sein?
Die Umsetzung des BFSG erfordert eine umfassende Betrachtung der Barrierefreiheit. Dazu gehören:
- Technische Barrierefreiheit: Alle interaktiven Elemente müssen zugänglich sein, z.B. durch Tastatursteuerung oder Screenreader-Kompatibilität.
- Zugänglichkeit der Inhalte: Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos und eine klare Textstrukturierung sind wichtig.
- Visuelle Barrierefreiheit: Farbschemata, Schriftgrößen und -arten sowie Kontraste müssen gut erkennbar sein.
- Einfache Sprache: Sofern es sich nicht um fachspezifische Inhalte handelt, sollte die Sprache leicht verständlich sein.
Bestandsaufnahme im eigenen Onlineshop
Onlinehändler sollten eine Bestandsaufnahme ihrer Website und mobilen Anwendungen durchführen, um Schwachstellen zu identifizieren. Dazu gibt es einige Tools, die dabei unterstützen können.
Lösung für JTL: digiaccess
Google Lighthouse
W3C-Richtlinien zur Barrierefreiheit
WAVE
Accessibility Checker (WordPress)
sa11y
Sowohl der JTL-Shop, als auch die Kommunikation über Apps und Social Media sollten barrierefrei gestaltet werden.
So geht barrierefrei in der Praxis
Um seinen Onlineshop barrierefrei anbieten zu können, müssen z.B. folgende Themen optimiert werden:
- Eingabefelder: Pflichtfelder sollten nicht nur rot markiert, sondern auch mit einem erklärenden Hinweis versehen werden, z. B. „Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an.“
- Starke Kontraste: Sorge für ausreichend Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Leichte Sprache: Biete auf der Startseite einen Link zu Texten in leichter Sprache an, wie es bei Webseiten von Behörden üblich ist.
Technische Grundlagen:
- Valides HTML: Verwende korrekten HTML-Code.
- Skalierbarkeit: Stelle sicher, dass Inhalte auch bei Vergrößerung lesbar bleiben.
- Linearisierbarkeit: Inhalte sollten auch ohne CSS in logischer Reihenfolge dargestellt werden können.
- CSS (Cascading Style Sheets): Nutze CSS zur Gestaltung.
- Responsives Design: Die Webseite sollte sich an verschiedene Bildschirmgrößen anpassen.
- Browserunabhängigkeit: Teste die Darstellung in verschiedenen Browsern.
Redaktionelle Anpassungen: Ermögliche Nutzern, Schriftgröße, Schriftart und Kontraste individuell anzupassen.
Barrierefreie Captchas: Biete neben visuellen Captchas auch Alternativen wie einfache Denkaufgaben an.
Rechtliche Konsequenzen
Unternehmen, die das BFSG nicht umsetzen, riskieren Strafen von bis zu 100.000 Euro oder sogar die Einstellung ihrer Dienste. Abmahnungen durch Konkurrenten sind ebenfalls möglich.
Fazit
Die Umsetzung des BFSG ist mehr als eine lästige Pflicht.
Sie ist eine Investition in Inklusion und Kundenzufriedenheit. Durch die Zusammenarbeit mit Experten für Barrierefreiheit und die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen können Onlinehändler nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihre Kundenbasis erweitern und einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.
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