Die Art und Weise, wie Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU einkaufen, hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Immer mehr Menschen kaufen online ein, oft bei Händlern in Drittländern. Dies hat jedoch zu einer Reihe von Problemen geführt, darunter die Zunahme von unsicheren und illegalen Produkten auf dem EU-Markt.
Um diese Probleme anzugehen, hat die Bundesregierung einen Aktionsplan zum elektronischen Handel (E-Commerce) veröffentlicht. Dieser Plan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Verbraucherschutz zu verbessern, faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.
Inhaltsverzeichnis
Die wichtigsten Maßnahmen des Aktionsplans
Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die sich in drei Hauptbereiche unterteilen lassen:
Stärkung der Marktüberwachung und des Zolls
Die Bundesregierung will die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden verbessern. Außerdem sollen die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden gestärkt werden, damit diese wirksamer gegen Verstöße vorgehen können.
Konsequente Durchsetzung der Pflichten von Online-Handelsplattformen
Die Bundesregierung will die Betreiber von Online-Handelsplattformen stärker in die Pflicht nehmen. Diese sollen sicherstellen, dass die auf ihren Plattformen angebotenen Produkte sicher und legal sind.
Stärkung der Verantwortung gegenüber Umwelt und Verbraucherinnen und Verbrauchern
Die Bundesregierung will den Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, informierte Kaufentscheidungen zu treffen. Dazu gehört die Bereitstellung von mehr Informationen über die Sicherheit und Nachhaltigkeit von Produkten.
Die wichtigsten Maßnahmen im Einzelnen
Zusammenarbeit von Marktüberwachungsbehörden in der EU
Die Bundesregierung schlägt vor, dass die Marktüberwachungsbehörden in allen EU-Mitgliedstaaten verstärkt zusammenarbeiten. So könnten sie beispielsweise gemeinsam Kontrollen von Produkten aus Drittstaaten durchführen.
Stärkung der Befugnisse und der Ressourcen der Marktüberwachungsbehörden
Die Bundesregierung will die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden erweitern, damit diese direkt gegen Online-Handelsplattformen vorgehen können, die gegen EU-Recht verstoßen. Außerdem sollen die Marktüberwachungsbehörden mehr finanzielle und personelle Ressourcen erhalten.
Verbesserung der Zollkontrollen und Änderung des Systems für die Einfuhrumsatzsteuer
Die Bundesregierung will die Zollkontrollen verbessern, um die Einfuhr von unsicheren und illegalen Produkten zu verhindern. Außerdem soll das System für die Einfuhrumsatzsteuer geändert werden, um Steuerbetrug zu bekämpfen.
Konsequente Durchsetzung des Digital Services Act (DSA)
Der DSA ist ein neues EU-Gesetz, das die Betreiber von Online-Plattformen verpflichtet, illegale Inhalte und Produkte zu entfernen. Die Bundesregierung will die EU-Kommission bei der Durchsetzung des DSA unterstützen.
Ergänzung der Informationen auf der EU-Transparenzdatenbank für den Onlinehandel
Die EU-Transparenzdatenbank enthält Informationen über Produkte, die von Online-Plattformen entfernt wurden. Die Bundesregierung will die Datenbank um weitere Informationen ergänzen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sich besser über die Risiken des Online-Kaufs informieren können.
Prüfung der Pflichten von sehr großen Onlinehandelsplattformen
Die Bundesregierung will prüfen, ob die Betreiber von sehr großen Online-Handelsplattformen verpflichtet werden sollten, noch mehr gegen Rechtsverstöße zu unternehmen.
Digitaler Produktpass und Nachhaltigkeit
Die Bundesregierung will die Einführung eines digitalen Produktpasses unterstützen. Dieser soll Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, sich über die Sicherheit und Nachhaltigkeit von Produkten zu informieren.
Datenschutz
Die Bundesregierung will die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konsequent durchsetzen. Außerdem soll der Austausch mit den Datenschutzbehörden verbessert werden, um Datenschutzverstöße besser ahnden zu können.
Digital Fairness Fitness Check
Die EU-Kommission hat im Rahmen des Digital Fairness Fitness Check Schutzlücken im europäischen Verbraucherrecht festgestellt. Die Bundesregierung unterstützt die Kommission bei der Schließung dieser Lücken.
Verantwortung bei Textilien
Die Bundesregierung will die Hersteller und Händler von Fast Fashion stärker in die Pflicht nehmen. Diese sollen beispielsweise für die Entsorgung von Textilabfällen verantwortlich sein.
Informationskampagnen
Die Bundesregierung will Informationskampagnen durchführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die Risiken des Online-Kaufs aufzuklären.
Evaluierung: Regelmäßiger öffentlicher Bericht der EU-Kommission und Austausch im WBF-Rat
Die EU-Kommission soll regelmäßig einen Bericht über die im E-Commerce-Bereich ergriffenen Maßnahmen erstellen. Außerdem soll ein regelmäßiger Austausch im Wettbewerbsfähigkeitsrat (WBF-Rat) stattfinden.
Fazit
Der Aktionsplan der Bundesregierung zum elektronischen Handel ist ein wichtiger Schritt, um den Verbraucherschutz im Online-Handel zu verbessern. Der Plan enthält eine Reihe von konkreten Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Legalität von Produkten zu gewährleisten. Außerdem sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Risiken des Online-Kaufs informiert werden.
Die Bundesregierung will den Aktionsplan laufend fortschreiben und weiterentwickeln. So soll sichergestellt werden, dass der Online-Handel in der EU sicher und fair bleibt.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Aktionsplan der Bundesregierung zum elektronischen Handel findest du auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.bmwk.de/